polymedia Vertriebs, Projekt & Forschungs GmbH
Europapark 1
8412 Allerheiligen bei Wildon
Tel: +43 (0) 3182 6262 22
Fax: +43 (0) 3182 6262 2299
office@polymedia.at
Firmenbuchnummer: FN: 342557K
Firmenbuchgericht: Landesgericht für ZRS Graz
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
Finanzamt Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg
UID: ATU 65579769
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der polymedia Vertriebs, Projekt & Forschungs GmbH,
Europapark 1, 8412 Allerheiligen bei Wildon, Österreich
1.Vertragsumfang und Gültigkeit
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der polymedia Vertriebs, Projekt & Forschungs GmbH (nachfolgend kurz: "polymedia" genannt) und ihren Kunden für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die die polymedia dem Kunden gegenüber erbringt. Die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte ausdrücklich vereinbart.
1.2. Mit der Auftragserteilung oder Bestellung -in welcher Form auch immer- erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränkungslos an. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die polymedia nicht an, es sei denn, die polymedia hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme auf der Homepage der polymedia zur Verfügung und werden dem Kunden auf Anfrage auch auf elektronischem oder postalischem Weg zugesandt.
2.Angebote
2.1. Alle von der polymedia gestellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung bzw. Erbringung der Leistung zu Stande.
2.2. Die polymedia übernimmt für die Richtigkeit von Angaben, insbesondere in Katalogen, Firmenbroschüren, Prospekten, Preislisten oder in diversen Medien keine Haftung.
3.Leistung und Abnahme
3.1. Leistungsgegenstand der Vertragsbeziehung zwischen der polymedia und dem Kunden
ist insbesondere die Lieferung von Waren, die polymedia übernimmt jedoch auch die Abwicklung von Projekten auf Werkvertragsbasis.
3.2. Grundlage für die Durchführung eines Projektes durch die polymedia ist eine schriftliche Projektbeschreibung, die polymedia gegen Kostenberechnung auf Grundlage der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Projektbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende
Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
3.3. Nach Fertigstellung des Projektes ist dieses vom Kunden mittels Unterfertigung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls abzunehmen. Der Kunde bestätigt mit der Abnahme die vollständige Auftragserfüllung gemäß der Projektbeschreibung. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach entsprechender Aufforderung durch die polymedia keine Abnahme durch den Kunden, so gilt das Projekt mit dem Verstreichen dieser Frist als abgenommen und damit vollständig erfüllt. Die Projektabnahme kann bei Vorliegen von unwesentlichen Mängeln nicht verweigert werden.
3.4. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die polymedia abgeleitet werden können.
3.5. Der Kunde ist bei Montagen durch die polymedia verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft des Montagepersonals der polymedia mit den Arbeiten begonnen werden kann.
3.6. Eine Prüf-, Warn- oder Aufklärungspflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht nicht und ist eine diesbezügliche Haftung der polymedia ausgeschlossen.
4.Preise, Steuern und Gebühren
4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer und Versandkosten. Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und verstehen sich ab Geschäftssitz der polymedia. Sollten sich für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserbringung notwendige Kosten, wie beispielsweise jene für Materialen, Löhne, Finanzierung, etc. bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch die polymedia erhöhen, so ist die polymedia berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zu Grunde liegenden Zeitaufwand, der nicht von der polymedia zu vertreten ist (zB. zusätzliche vom Kunden gewünschte Arbeiten oder Änderungen), werden entsprechend den tatsächlich angefallenen Mehrleistungen berechnet.
4.2. Kommt es bei der Auftragserbringung zu Spesen, die nicht von der polymedia OG zu vertreten sind, so sind diese gesondert zu vergüten.
5.Lieferung und Leistung
5.1. Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, soweit diese nicht ausnahmsweise verbindlich zugesagt wurden. Erfüllungsort ist Allerheiligen bei Wildon, Österreich.
5.2. Insbesondere im Rahmen der Projektabwicklung können angestrebte Erfüllungstermine von der polymedia OG nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von der polymedia OG angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen und Daten vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Verzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von der polymedia OG nicht zu vertreten und können nicht zum Leistungsverzug führen.
5.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Produkte umfassen, ist die polymedia OG berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.
5.4. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Der Versand erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Kunden. Versicherungen werden nur auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
5.5. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die
außerhalb der Einflussmöglichkeit der polymedia OG liegen, hiezu gehören auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Anordnung usw. entbinden die polymedia OG von der Lieferverpfiichtung bzw. gestatten der polymedia OG eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
5.6. Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden unter Einhaltung einer angemessenen Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
6.Gefahrenübergang
6.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Versand ausführende Person oder an den Kunden übergeben worden ist.
6.2. Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Kunden, oder ist dieser nicht bereit, die Sendung zu übernehmen, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7.Zahlungsbedingungen
7.1. Die von der polymedia OG gelegten Rechnungen exklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
7.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (zB. mehrere Produkte) umfassen, ist die polymedia OG berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
7.3. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist die polymedia OG ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank per anno zu fordern.
7.4. Überdies ist der Kunde verpflichtet, der polymedia OG bei Zahlungsverzug alte sonstigen auf Grund seiner Säumnis anfallenden Spesen und Kosten, insbesondere Mahn- und
Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten im vollen Umfang zu ersetzen, sofern diese zur
notwendigen und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Sofern die polymedia OG selbst Mahnungen versendet, kann diese für die erste Mahnung EUR 5,00, für die 2. Mahnung EUR 10,00 und für jede weitere Mahnung EUR 15,00 in Rechnung stellen. Der Kunde erklärt sich bereit, im Falle des Zahlungsverzuges die Kosten eines Inkassounternehmens, nach Maßgabe der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen und die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes zu bezahlen.
8.Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der polymedia OG.
8.2. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
8.3. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtung durch den Kunden ist die polymedia OG berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt selbst und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geltend zu machen. Dazu ermächtigt der Kunde die polymedia OG insbesondere zur Wegnahme der Vorbehaltsware.
8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändungen, verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum der polymedia OG hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit der Vorbehaltsware gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
8.5. Der Kunde tritt der polymedia OG bereits jetzt seine Forderung gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderung der polymedia OG zahlungshalber ab. Der Kunde hat der polymedia OG auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Über Aufforderung hat der Kunde der polymedia OG alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
9.Aufrechnung, Zurückbehaltung
9.1. Ein Recht zur Aufrechnung gegen Ansprüche der polymedia OG mit Gegenforderung welcher Art auch immer steht dem Kunden nicht zu. Sofern der Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist, steht diesem ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die polymedia OG zahlungsunfähig ist oder seine Gegenansprüche in rechtlichem Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen, rechtskräftig festgestellt oder von der polymedia OG unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden, sofern er nicht Konsument im Sinne des KSchG ist, ebenfalls nur hinsichtlich derartiger Forderungen ausgeübt werden.
10.Gewährleistung
10.1. Die polymedia OG leistet bei Vertragsabschluss mit Konsumenten im Sinne des KSchG im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware mangelfrei ist. Nicht-Konsumenten sind verpflichtet, die Waren unverzüglich nach Erhalt bzw. anlässlich der Projektabnahme sorgfältig zu untersuchen und innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach der Projektabnahme allenfalls vorhandene Mängel zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen und hat den Mangel konkret zu bezeichnen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich und unter konkreter Bezeichnung des Mangels zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, so gilt der Mangel als genehmigt und damit sind sämtliche Ansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Gewährleistungsfrist können auch versteckte Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
10.2. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt die polymedia OG nach eigener Wahl entweder durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Der Kunde hat der polymedia OG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.
10.3. Die polymedia OG übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf unsachgemäße Bedienung, Gewalteinwirkung, Überbeanspruchung sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Für Waren, die durch den Kunden oder durch Dritte ohne ausdrückliche vorherige Autorisierung durch die polymedia OG nachträglich verändert oder bearbeitet wurden, entfällt jegliche Gewährleistung.
10.4 Eine Gewährleistung ist überhaupt ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen beim Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den von der polymedia OG herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen nicht kompatibel sind.
10.5. Darüber hinausgehende Gewährleistungsverpflichtungen der polymedia OG bestehen nicht.
11.Haftung
11.1. Die polymedia OG haftet für verursachte Schäden nur bei Vorsatz. Gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG haftet die polymedia OG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Verlust von Daten, Schäden durch Betriebsunterbrechung, mittelbaren Schäden, Zinsverlusten oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
11.2. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Haftung der Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen der polymedia OG.
11.3. Die Haftung der polymedia OG ist in jedem Fall der Höhe nach mit 20 % des Auftragsvolumens beschränkt.
12. Datenschutz
12.1.Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass der polymedia OG bekannt gegebene personenbezogene Daten in Erfüllung des Vertrages durch die polymedia OG automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden sowie diese an Dritte, welche bei der Abwicklung des Vertrages eingeschaltet werden, übermittelt werden.
13.Vorzeitige Vertragsauflösung und Irrtum
13.1 Ist eine Lieferung/Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich oder hält der Kunde eine ihm obliegende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber der polymedia OG nicht ein, ist die polymedia OG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde der polymedia OG sämtliche dadurch entstehende Nachteile und den entgangenen Gewinn zu ersetzen.
13.2. Der Kunde verzichtet auf die Anfechtung/Anpassung dieses Vertrages wegen Irrtums.
14.Gewerbliche Schutzrechte
14.1. Der Kunde haftet dafür, dass durch allfällige zur Projektabwicklung übergebene Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten hält der Kunde die polymedia OG schad-und klaglos.
14.2. Software, Ausführungsunterlagen, wie etwa Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen geistiges Eigentum der polymedia OG und genießen urheberrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdrücklich eingeräumte Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung und dergleichen ist unzulässig.
15.Anwendbares Recht, Gerichtstand, Salvatorische Klausel
15.1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf die daraus resultierenden Verträge ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der österreichischen und internationalen Kollisionsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
15.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den darauf basierenden Beträgen ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich. Für Rechtsstreitigkeiten mit Konsumenten im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und wirksam ist. Gleiches gilt für den Fall allfälliger Vertragslücken.
15.5. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur soweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Regelungen vorsieht.